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Aktuelles

Ergänzung zum Austausch mit der BA zur aktuellen Situation

Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 14.12.2020
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Unklarheit besteht bei den Beteiligten über die Lesart des §4 (2) 1. „… Durchführung von unaufschiebbaren Prüfungen…“. Teilnehmer können für aktuelle Prüfungen in die Einrichtungen kommen. Die Frage ist jedoch, ob damit auch die Prüfungsvorbereitung gemeint ist. Nach Meinung der überwiegenden Beteiligten bedeutet die Formulierung, dass dieses nicht der Fall ist, sondern nur die aktuellen Prüfungstage gemeint sind. Konkret ergibt sich die Frage, ob Schulungen nur für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zulässig sind, oder ob die Träger auch Teilnehmer zu Schulungen in Präsens beschulen dürfen, wenn eine Prüfung unmittelbar bevorsteht. Die Regionaldirektion hat sich bereit erklärt, diese Frage an das entsprechende Ministerium weiterzuleiten, was noch während der Sitzung erfolgte. Es bleibt also die Reaktion des Ministeriums abzuwarten.

Zuletzt geändert am: 14.12.2020 um 17:07

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Neues aus den Steuerrecht - UV Sachsen e.V.

Datum und Uhrzeit
23.01.2020 (17:30 Uhr)
Ende
23.01.2020 (20:00 Uhr)
Referent
B&P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kategorie
Termine

Referenten: Frau Ulrike Eberhard – Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht und Herr Christian Strempel, Steuerberater

Beim Get-together im Anschluss besteht die Möglichkeit, die aufgeworfenen Punkte mit den Fachleuten der B&P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH zu diskutieren

Ort: B & P Forum Am Beutlerpark, Franklinstraße 22, 01069 Dresden, 2. OG

Eintritt: frei - Bitte anmelden

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